AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa

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1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei der Übernachtung 5 % des Übernachtungspreises.

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Anreise ist ab 14 Uhr möglich. Das Zimmer/Die Wohnung muss bis 9 Uhr geräumt sein. Bei späterem Auszug wird der Tag als gemieteter Tag gerechnet.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremerhaven